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Staatliche Förderungen für mehr Sicherheit
Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in
privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von
Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme
"Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem
Schutz gegen Einbruch abzusichern.
Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und Städte, beispielsweise in Nordrhein-
Westfalen, in Sachsen oder der Stadt Heidelberg.
Ab dem 15. September 2017 gilt: ab sofort 20 Prozent Zuschuss bei einbruchhemmenden Maßnahmen!
Seit dem 15. September 2017 hat die KfW den Zuschuss angehoben: Nun beträgt der Zuschusssatz 20 Prozent der
förderfähigen, investierten Kosten pro Antrag. Dies lohnt sich vor allem für Mieter und Eigenheimbesitzer, die mit
wenigen, effektiven Mitteln (zum Beispiel Panzerriegel und Tür- und Fenstersicherungen) Ihr Zuhause
einbruchsicher machen möchten.
Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert
Hierbei gilt: Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert, alle Investitionskosten darüber
hinaus mit weiteren 10 Prozent.
Gefördert werden Investitionskosten von 500 bis 15.000 Euro
Bezuschusst werden insgesamt Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz von 500 Euro bis maximal 15.000 Euro.